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  Der Energieausweis. Pflicht für Nicht-Wohngebäude!

 

 

Am 1. Juli 2009 beginnt die gesetzliche Energieausweis-Pflicht für Nichtwohngebäude!

Aktuell
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat einen Feldversuch zur Ausstellung von Ausweisen für Nichtwohngebäuden durchgeführt. Dieser wird derzeit ausgewertet. Insgesamt wurden im Rahmen der Untersuchung 42 Gebäude bewertet. Entsprechende Ergebnisse werden sich in der Novellierung der EnEV wiederfinden. Grundlage für die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden wird die neue DIN V 18599 sein.

 

Inhalt Energieausweise Nichtwohngebäude
Das Ausweisdokument wird neben dem Energiebedarf für Heizung und Warmwasser auch die Energieverbräuche für Klimatisierung und Beleuchtung bewerten.

Das Erscheinungsbild wird stark an die Energieausweis-Dokumente für Wohngebäude angelehnt sein.

 

 

Weiterführende Informationen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude

Rechtliche Grundlagen...
...die EU-Richtlinie 2002/91/EG führt in Deutschland die Energieausweispflicht für Gebäude ein. Der Start dieser Gesetzes-Pflicht ist für den 4.Januar 2006 festgelegt worden. Die deutsche Gesetzgebung hat das notwendige nationale Recht bis heute noch nicht in Kraft gesetzt. Aktuell gibt es aber einen Referentenentwurf. 
Nichtwohngebäude...
...sind z.B. Verwaltungsgebäude, Bürogebäude, Rathäuser, Schulen, Schwimmbäder, Geschäftsgebäude, gewerbliche Bauten usw. 

Öffentlicher Aushang...

...in bestimmten öffentlichen Gebäuden muss der Energieausweis öffentlich ausgehängt werden. Welche Gebäude betroffen hiervon betroffen sein werden, wird der Gesetzgeber noch festlegen.

Ziel des Energiepasses...                                                                              

...der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. Die energetische Gebäude-Qualität wird am Markt dargestellt.. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden erstmals für den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes. In öffentlichen Gebäuden soll der ausgehängte Pass für eine Bewusstsein der Bürger schärfen.  

Energiepass oder Energieausweis...

...bisher werden beide Begriffe verwendet. Das gesetzlich vorgeschrieben Dokument wird die offizielle Bezeichnung "Energieausweis" tragen. Als Energiepass werden häufig regionale Pässe und auch der dena - Energiepass aus dem Feldversuch bezeichnet. Vermutlich wird der Begriff "Energiepass" noch einige Zeit bestand im Volksmund haben.

Um die Qualität der ausgestellten Energiepässe zu gewährleisten, müssen Aussteller von Energiepässen eine besondere Qualifikation nachweisen. 

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