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  Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude!

    Der energiePunkt stellt Energieausweise für Nicht-Wohngebäude aus.

 

Seit 1. Juli 2009 besteht die gesetzliche Energieausweis-Pflicht für Nichtwohngebäude!

Inhalt Energieausweise Nichtwohngebäude
Das Ausweisdokument wird neben dem Energiebedarf für Heizung und Warmwasser auch die Energieverbräuche bzw. den Energiebedarf für Klimatisierung und Beleuchtung des Gebäudes bewerten. Dies führt zu einer ganzheitlichen energetischen Betrachtung. Grundlage für die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden ist die DIN V 18599. Vergleichskennwerte ermöglichen die energetische Einordnung des jeweiligen Gebäudes und zeigen den evtl. Modernisierungsbedarf auf.

Für Nicht-Wohngebäude sind ausschließlich Ingenieure und Architekten ausstellungsberechtigt.

Das Erscheinungsbild ist stark an die Energieausweis-Dokumente für Wohngebäude angelehnt sein.

 

 

Weiterführende Informationen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude

Rechtliche Grundlagen...
...die EU-Richtlinie 2002/91/EG führt in Deutschland die Energieausweispflicht für Gebäude ein. Der Start dieser Gesetzes-Pflicht ist für den 4.Januar 2006 festgelegt worden. Die deutsche Gesetzgebung hat das notwendige nationale Recht bis heute noch nicht in Kraft gesetzt. Aktuell gibt es aber einen Referentenentwurf. 
Nichtwohngebäude...
...sind z.B. Verwaltungsgebäude, Bürogebäude, Rathäuser, Schulen, Schwimmbäder, Geschäftsgebäude, gewerbliche Bauten usw. 

Öffentlicher Aushang...

...in öffentlichen Gebäuden muss der Energieausweis ausgehängt werden. Hiervon betroffen sind Gebäude mit mehr als 1000m² Nutzfläche. Der Ausweis muss an einer gut sichtbaren Stelle aushängen.

Ziel des Energieausweises...                                                                              

...der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. Die energetische Gebäude-Qualität wird am Markt dargestellt.. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden erstmals für den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes. In öffentlichen Gebäuden soll der ausgehängte Pass das Bewusstsein der Bürger schärfen.  

Energiepass oder Energieausweis...

...bisher werden beide Begriffe verwendet. Das gesetzlich vorgeschrieben Dokument wird die offizielle Bezeichnung "Energieausweis" tragen. Als Energiepass werden häufig regionale Pässe und auch der dena - Energiepass aus dem Feldversuch bezeichnet. Vermutlich wird der Begriff "Energiepass" noch einige Zeit bestand im Volksmund haben.

Um die Qualität der ausgestellten Energiepässe zu gewährleisten, müssen Aussteller von Energiepässen eine besondere Qualifikation nachweisen. 

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