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EnEV
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Allgemeines
- EnEV ist die Kurzbezeichnung für die
Energie-Einspar-Verordnung. In der aktuellen Version ist dies die EnEV
2004. Es handelt sich um ein Gesetzesblatt in dem Festlegungen zum
Gebäude-Energiebedarf in Zusammenhang mit dem baulichen Gebäudezustand
verankert sind.
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- Ziele
- Ziel der EnEV ist neben der Betrachtung
einzelner Bauteile die ganzheitliche Betrachtung des
Gebäudeenergiebedarfs. Hierzu wird anhand des sogenannten
Primärenergiebedarfs die Gebäudehülle und die Anlagentechnik
bewertet. Einflussgrößen sind hier die Transmission- und die
Lüftungswärmeverluste abzüglich der passiven solaren Gewinne und der
internen Wärmegewinne aus den Verlusten des Heizungssystems.
Berücksichtigung finden auch Energieaufwendungen zur Gewinnung, zum
Transport und zur Umwandlung der Energie.
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- Inhalte
- Für neu zu errichtende Gebäude schreibt
die EnEV z.B. einen maximal zulässigen Jahres-Primärenergieaufwand vor.
Dieser ist abhängig von der Gebäudegröße und der -form. Bei schon
vorhandenen Gebäuden werden Nachrüstverpflichtungen definiert. Unter
anderem für die Dämmung von Rohren der Heizungs- und
Warmwasser-Versorgung, dem Heizkessel, und der Dämmung der obersten
Geschossdecke beheizter Räume. Bei
der Durchführung ohnehin geplanter Sanierungen sind
Mindest-Dämmstandards einzuhalten.
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- Ergebnisse
- Mit diesen Festlegungen leistet die
EnEV
einen wichtigen Beitrag zum Energie sparenden Bauen. Gleichzeitig führt
sie für alle Neubauten den Niedrigenergiehaus -standard ein.
Der Aufbau der EnEV stellt ein hohes Maß
an Planungsfreiheit sicher. Definiert ist jeweils nur die Zielgröße.
Der Weg dorthin kann unterschiedlich beschritten werden. So sind relativ
"schlechte" Anlagentechniken mit sehr guten wärmetechnischen
Wandaufbauten genauso möglich wie die umgekehrte Kombination. Zu den
wirtschaftlich und klimatisch besten Ergebnissen führen allerdings
ausgewogen gute Durchführungen in allen Bereichen.
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