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  Der Energieausweis für Wohngebäude
     
     Der energiePunkt stellt Energieausweise für Wohngebäude aus.

 

Am 1. Juli 2008 beginnt die gesetzliche Energieausweis-Pflicht für Wohngebäude!

Wir bieten schon jetzt die Ausstellung von Energieausweisen an

Sie erhalten von uns den "dena Energiepass". Diese, von der Deutschen Energie- Agentur (dena) entwickelten und eingeführten Pässe sind bereits mehrere Tausend Mal ausgestellt worden  Sollte der Gesetzgeber, entgegen seiner Aussage, diese Pässe nach Einführung der Ausweis-Pflicht nicht anerkennen, ersetzen wir Ihren vom energiePunkt ausgestellten dena Energiepass kostenfrei durch ein entsprechend anerkanntes Ausweis-Dokument.

Was Sie davon haben...
... Sie sparen Zeit und Mühe. Die große Nachfrage wird voraussichtlich nach der gesetzlichen Einführung zu Engpässen bei der Energiepassausstellung führen.
... Sie können sofort potenziellen Mietern und Käufern einen Pass vorlegen. Ein guter Service, der Sie von anderen Immobilienanbietern positiv abhebt.
... schon heute bekommen sie einen Überblick über den energetischen Zustand ihres Gebäudes. Warum weiter auf wichtige Informationen warten?

 

Wie Sie den Energieausweis bekommen...

Hier können Sie den Energieausweis Online bestellen. Oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf. Wir vereinbaren einen persönlichen Termin mit Ihnen.

 

Kosten Energieausweis
Die Kosten für die Energieausweiserstellung richten sich nach Größe und Art des Gebäude.
Komplexe Gebäudestrukturen (Anbauten, mehrere Heizsysteme usw.) erhöhen den Preis. Vollständige Unterlagen (Gebäudepläne, Protokoll Schornsteinfeger bzw. Unterlagen Heizungsanlage) senken den Preis.

 

Leistungen
Das Ausweisdokument beinhaltet...

...Erfassung von Gebäudehülle und Anlagentechnik 

...die energetische Einstufung Ihres Gebäudes anhand einer Farbskala 

...zwei Modernisierungstipps

Die Ausweisausstellung beim energiePunkt beginnt immer mit einem "Orts-Termin"  zur Datenaufnahme und endet mit der persönlichen Übergabe und Erläuterung des Dokuments. Zusätzlich führen wir beim Übergabetermin den sogenannten Hauscheck durch. Ein 30 Minuten-Gespräch bei dem wir einmal nach der Bausubstanz, dem Dach, den Wänden, den Fenstern und der Heizung schauen.  

 

Weiterführende Informationen zum Energieausweis für Wohngebäude

Rechtliche Grundlagen...

...die EU-Richtlinie 2002/91/EG führt in Deutschland die Energieausweispflicht für Gebäude ein. Der Start dieser Gesetzes-Pflicht ist für den 4.Januar 2006 festgelegt worden. Die deutsche Gesetzgebung hat das notwendige nationale Recht bis heute noch nicht in Kraft gesetzt. Aktuell gibt es aber einen Referentenentwurf. 

Wer muss den Pass vorlegen...
...Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen bekommen durch die Energieausweispflicht das Recht vor Vertragsabschluss einen Pass einzusehen. Der Eigentümer muß also ein entsprechendes Dokument vorlegen. Der Energiepass dient ausschließlich der Information des künftigen Nutzers und des Eigentümers. Rechtsansprüche lassen sich aus dem Energiepass nicht ableiten.

Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, braucht kein Energiepass vorgestellt  werden.  

Warum auch in diesem Fall einen Energiepass...
...schon heute besitzen viele Gebäudeeigentümer einen Energiepass. Als besonderen Service für Ihre Mieter, als Informationsquelle für die Eigentümer oder um finanzielle Förderprogramme nutzen zu können. Der Pass gibt einen guten Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes.
Ziel des Energiepasses...    
...der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. Die energetische Gebäude-Qualität wird am Markt dargestellt. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden erstmals für den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes.  
 
Energiepass oder Energieausweis...
...bisher werden beide Begriffe verwendet. Das gesetzlich vorgeschrieben Dokument wird die offizielle Bezeichnung "Energieausweis" tragen. Als Energiepass werden häufig regionale Pässe und auch der dena - Energiepass aus dem Feldversuch bezeichnet. Vermutlich wird der Begriff "Energiepass" noch einige Zeit bestand im Volksmund haben.

Um die Qualität der ausgestellten Energiepässe zu gewährleisten, müssen Aussteller von Energiepässen eine besondere Qualifikation nachweisen. 

Kontakt zum energiePunkt

   energiePunkt Service

 
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