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  Der Energieausweis für Wohngebäude
     
     Der energiePunkt stellt Energieausweise für Wohngebäude aus.

Seit 1. Juli 2008 besteht die gesetzliche Energieausweis-Pflicht für Wohngebäude!

Sie erhalten von uns einen Energieausweis für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV).

Die Ausweise informieren über den Energieverbrauch bzw. die energetische Qualität von Gebäuden. Diese Informationen schaffen eine direkte Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Objekten. Beim Verkauf oder der Neuvermietung einer Immobilie haben schon Interessenten das Recht, den Energieausweis einzusehen. Darauf müssen sich die Eigentümer rechtzeitig einstellen. Seit einigen Jahren sind Gebäudeenergieausweise auch für Neubauten Pflicht.

Von welchen Vorteilen Sie als Eigentümer oder Vermieter profitieren...

... Sie erfüllen die gesetzliche Energieausweispflicht im Falle der Neuvermietung oder des Verkaufs des Gebäudes.
... Sie bekommen einen Überblick über den energetischen Zustand ihres Gebäudes. Warum weiter auf diese wichtige Information warten?
... Sie erhalten Hinweise auf bauliche Einsparmöglichkeiten. Diese sind individuell auf ihr Gebäude zugeschnitten.

Wie Sie einen Energieausweis bekommen...                                                       Hier können Sie den Energieausweis Online bestellen. Oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf. Wir vereinbaren einen persönlichen Termin mit Ihnen.

Was ein Energieausweis kostet...
Die Kosten für die Energieausweiserstellung richten sich nach Größe und Art des Gebäude.Komplexe Gebäudestrukturen (Anbauten, mehrere Heizsysteme usw.) erhöhen den Preis. Vollständige Unterlagen (Gebäudepläne, Protokoll Schornsteinfeger bzw. Unterlagen Heizungsanlage) senken den Preis.
 
Leistungen
Das Ausweisdokument beinhaltet...

...Erfassung von Gebäudehülle und Anlagentechnik 

...die energetische Einstufung Ihres Gebäudes anhand einer Farbskala 

...zwei Modernisierungsempfehlungen

Die Ausweisausstellung für Bedarfsausweise beginnt beim energiePunkt immer mit einem "Orts-Termin"  zur Datenaufnahme und endet mit der persönlichen Übergabe und Erläuterung des Dokuments. Zusätzlich führen wir beim Übergabetermin, auf Wunsch des Bauherrn, den sogenannten Hauscheck durch. Ein Vor-Ort Gespräch über die Bausubstanz, das Dach, die Wände, die Fenster und die Heizung.  

 

Weiterführende Informationen zum Energieausweis für Wohngebäude

Rechtliche Grundlagen...

...die EU-Richtlinie 2002/91/EG führt in Deutschland die Energieausweispflicht für Gebäude ein. Der Start dieser Gesetzes-Pflicht war für den 4.Januar 2006 festgelegt. Die deutsche Gesetzgebung hat hierzu das notwendige nationale Recht geschaffen und die Ausweispflicht wurde in verschiedenen Stufen festgelegt.

Wer muss den Ausweis vorlegen...
...Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen bekommen durch die Energieausweispflicht das Recht vor Vertragsabschluss den Ausweis einzusehen. Der Eigentümer muss also ein entsprechendes Dokument vorlegen. Der Energiepass dient ausschließlich der Information des künftigen Nutzers und des Eigentümers. Rechtsansprüche lassen sich aus dem Energiepass nicht ableiten.

Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, braucht kein Energiepass vorgestellt  werden.  

Warum auch in diesem Fall einen Energiepass...
...schon heute besitzen viele Gebäudeeigentümer einen Energiepass. Als besonderen Service für Ihre Mieter, als Informationsquelle für die Eigentümer oder um finanzielle Förderprogramme nutzen zu können. Der Pass gibt einen guten Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes.
Ziel des Energiepasses...    
...der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. Die energetische Gebäude-Qualität wird am Markt dargestellt. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden erstmals für den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes.  
 
Energiepass oder Energieausweis...
...bisher werden beide Begriffe verwendet. Das gesetzlich vorgeschrieben Dokument wird die offizielle Bezeichnung "Energieausweis" tragen. Als Energiepass werden häufig regionale Pässe und auch der dena - Energiepass aus dem Feldversuch bezeichnet. Vermutlich wird der Begriff "Energiepass" noch einige Zeit bestand im Volksmund haben.

Um die Qualität der ausgestellten Energiepässe zu gewährleisten, müssen Aussteller von Energiepässen eine besondere Qualifikation nachweisen. 

Kontakt zum energiePunkt

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