Der Energieausweis für Wohngebäude
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Der
energiePunkt stellt Energieausweise für Wohngebäude aus.
Seit 1. Juli
2008 besteht die gesetzliche Energieausweis-Pflicht für
Wohngebäude!
Sie
erhalten von uns einen Energieausweis für Wohngebäude gemäß den §§ 16
ff. Energieeinsparverordnung (EnEV).
Die
Ausweise informieren über den Energieverbrauch bzw. die energetische
Qualität von Gebäuden. Diese Informationen schaffen eine direkte
Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Objekten. Beim Verkauf oder der
Neuvermietung einer Immobilie haben schon Interessenten das Recht, den
Energieausweis einzusehen. Darauf müssen sich die Eigentümer rechtzeitig
einstellen. Seit einigen Jahren sind Gebäudeenergieausweise auch für
Neubauten Pflicht.
Von welchen Vorteilen Sie als
Eigentümer oder Vermieter profitieren...
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Sie erfüllen die gesetzliche
Energieausweispflicht im Falle der Neuvermietung oder des
Verkaufs des Gebäudes.
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Sie bekommen einen Überblick über den energetischen Zustand
ihres Gebäudes. Warum weiter auf diese wichtige Information warten?
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Sie
erhalten Hinweise auf bauliche Einsparmöglichkeiten. Diese
sind individuell auf ihr Gebäude zugeschnitten.
Wie Sie einen Energieausweis bekommen...
Hier
können Sie den Energieausweis Online bestellen. Oder nehmen Sie direkt mit
uns Kontakt
auf. Wir vereinbaren einen persönlichen Termin mit
Ihnen.
- Was ein
Energieausweis kostet...
- Die Kosten für die
Energieausweiserstellung richten sich nach Größe und Art des
Gebäude.Komplexe
Gebäudestrukturen (Anbauten, mehrere Heizsysteme usw.) erhöhen den Preis.
Vollständige Unterlagen (Gebäudepläne, Protokoll Schornsteinfeger bzw.
Unterlagen Heizungsanlage) senken den Preis.
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- Leistungen
- Das
Ausweisdokument beinhaltet...
...Erfassung von
Gebäudehülle und Anlagentechnik ...die
energetische
Einstufung Ihres Gebäudes anhand einer Farbskala ...zwei Modernisierungsempfehlungen
Die
Ausweisausstellung für Bedarfsausweise beginnt beim energiePunkt immer mit einem
"Orts-Termin" zur Datenaufnahme und endet mit der
persönlichen Übergabe und Erläuterung des Dokuments. Zusätzlich
führen wir beim Übergabetermin, auf Wunsch des Bauherrn, den sogenannten Hauscheck durch. Ein
Vor-Ort Gespräch über die Bausubstanz, das Dach, die
Wände, die Fenster und die Heizung.

Weiterführende
Informationen zum Energieausweis für Wohngebäude
Rechtliche
Grundlagen...
...die EU-Richtlinie 2002/91/EG führt in Deutschland die
Energieausweispflicht für Gebäude ein. Der Start dieser Gesetzes-Pflicht
war für
den 4.Januar 2006 festgelegt. Die deutsche Gesetzgebung hat
hierzu das notwendige nationale Recht geschaffen und die Ausweispflicht
wurde in verschiedenen Stufen festgelegt.
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Wer muss den Ausweis vorlegen...
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...Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen bekommen
durch die Energieausweispflicht das Recht vor Vertragsabschluss den
Ausweis einzusehen.
Der Eigentümer muss also ein entsprechendes Dokument vorlegen. Der Energiepass dient ausschließlich der Information des künftigen
Nutzers und des Eigentümers. Rechtsansprüche lassen sich aus dem Energiepass nicht
ableiten.
Wird
ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft,
braucht kein Energiepass vorgestellt werden.
- Warum
auch in diesem Fall einen Energiepass...
- ...schon heute besitzen viele Gebäudeeigentümer
einen Energiepass. Als besonderen Service für Ihre Mieter, als
Informationsquelle für die Eigentümer oder um finanzielle
Förderprogramme nutzen zu können. Der Pass gibt einen guten Überblick
über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes.
- Ziel des
Energiepasses...
- ...der Energiepass soll auf
dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz
werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich
mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und
Waschmaschinen längst Praxis ist. Die energetische
Gebäude-Qualität wird am Markt dargestellt. Investitionen in die Gebäudehülle
oder die Heizungsanlage werden erstmals für den Mieter vor
Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die
Attraktivität des Gebäudes.
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- Energiepass
oder Energieausweis...
- ...bisher
werden beide Begriffe verwendet. Das gesetzlich vorgeschrieben Dokument
wird die offizielle Bezeichnung "Energieausweis" tragen. Als
Energiepass werden häufig regionale Pässe und auch der dena -
Energiepass aus dem Feldversuch bezeichnet. Vermutlich wird der Begriff
"Energiepass" noch einige Zeit bestand im Volksmund haben.
Um die
Qualität der ausgestellten Energiepässe zu gewährleisten, müssen
Aussteller von Energiepässen eine besondere Qualifikation nachweisen.
Kontakt
zum energiePunkt
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