Der Energieausweis für Wohngebäude
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Der
energiePunkt stellt Energieausweise für Wohngebäude aus.
Am
1. Juli 2008 beginnt die gesetzliche Energieausweis-Pflicht für
Wohngebäude!
Wir
bieten schon jetzt die Ausstellung von Energieausweisen an
Sie erhalten von uns den "dena Energiepass". Diese, von der
Deutschen Energie- Agentur (dena) entwickelten und eingeführten Pässe
sind bereits mehrere Tausend Mal ausgestellt worden Sollte der Gesetzgeber,
entgegen seiner Aussage, diese Pässe nach Einführung der
Ausweis-Pflicht nicht anerkennen, ersetzen wir Ihren vom energiePunkt ausgestellten dena
Energiepass kostenfrei durch ein entsprechend anerkanntes
Ausweis-Dokument.
- Was
Sie davon haben...
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Sie sparen Zeit und Mühe. Die
große Nachfrage wird voraussichtlich nach der gesetzlichen
Einführung zu Engpässen bei der Energiepassausstellung führen.
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Sie
können sofort potenziellen Mietern und Käufern einen Pass
vorlegen. Ein guter Service, der Sie von anderen Immobilienanbietern
positiv abhebt.
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schon
heute bekommen sie einen Überblick über den energetischen Zustand
ihres Gebäudes. Warum weiter auf wichtige Informationen warten?
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Wie
Sie den Energieausweis bekommen...
Hier
können Sie den Energieausweis Online bestellen. Oder nehmen Sie direkt mit
uns Kontakt
auf. Wir vereinbaren einen persönlichen Termin mit
Ihnen.
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Kosten Energieausweis
- Die Kosten für die
Energieausweiserstellung richten sich nach Größe und Art des
Gebäude.
- Komplexe
Gebäudestrukturen (Anbauten, mehrere Heizsysteme usw.) erhöhen den Preis.
Vollständige Unterlagen (Gebäudepläne, Protokoll Schornsteinfeger bzw.
Unterlagen Heizungsanlage) senken den Preis.
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- Leistungen
- Das
Ausweisdokument beinhaltet...
...Erfassung von
Gebäudehülle und Anlagentechnik ...die
energetische
Einstufung Ihres Gebäudes anhand einer Farbskala ...zwei Modernisierungstipps
Die
Ausweisausstellung beim energiePunkt beginnt immer mit einem
"Orts-Termin" zur Datenaufnahme und endet mit der
persönlichen Übergabe und Erläuterung des Dokuments. Zusätzlich
führen wir beim Übergabetermin den sogenannten Hauscheck durch. Ein 30
Minuten-Gespräch bei dem wir einmal nach der Bausubstanz, dem Dach, den
Wänden, den Fenstern und der Heizung schauen.

Weiterführende
Informationen zum Energieausweis für Wohngebäude
Rechtliche
Grundlagen...
...die
EU-Richtlinie 2002/91/EG
führt in Deutschland die Energieausweispflicht für Gebäude ein. Der
Start dieser Gesetzes-Pflicht ist für
den 4.Januar 2006 festgelegt
worden. Die deutsche Gesetzgebung hat das notwendige nationale Recht bis
heute noch nicht in Kraft gesetzt. Aktuell gibt es aber einen
Referentenentwurf.
- Wer
muss den Pass vorlegen...
- ...Mieter,
Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen bekommen durch die
Energieausweispflicht das Recht vor Vertragsabschluss einen Pass einzusehen.
Der Eigentümer muß also ein entsprechendes Dokument vorlegen. Der Energiepass dient ausschließlich der Information des künftigen
Nutzers und des Eigentümers. Rechtsansprüche lassen sich aus dem Energiepass nicht
ableiten.
Wird
ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft,
braucht kein Energiepass vorgestellt werden.
- Warum
auch in diesem Fall einen Energiepass...
- ...schon heute besitzen viele Gebäudeeigentümer
einen Energiepass. Als besonderen Service für Ihre Mieter, als
Informationsquelle für die Eigentümer oder um finanzielle
Förderprogramme nutzen zu können. Der Pass gibt einen guten Überblick
über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes.
- Ziel des
Energiepasses...
- ...der Energiepass soll auf
dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz
werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich
mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und
Waschmaschinen längst Praxis ist. Die energetische
Gebäude-Qualität wird am Markt dargestellt. Investitionen in die Gebäudehülle
oder die Heizungsanlage werden erstmals für den Mieter vor
Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die
Attraktivität des Gebäudes.
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- Energiepass
oder Energieausweis...
- ...bisher
werden beide Begriffe verwendet. Das gesetzlich vorgeschrieben Dokument
wird die offizielle Bezeichnung "Energieausweis" tragen. Als
Energiepass werden häufig regionale Pässe und auch der dena -
Energiepass aus dem Feldversuch bezeichnet. Vermutlich wird der Begriff
"Energiepass" noch einige Zeit bestand im Volksmund haben.
Um die
Qualität der ausgestellten Energiepässe zu gewährleisten, müssen
Aussteller von Energiepässen eine besondere Qualifikation nachweisen.
Kontakt
zum energiePunkt
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