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Energieberatung Nicht-Wohngebäude
Energieberatungen richteten
sich an Bauherrn, Besitzer und Betreiber von Wohngebäuden und
Nichtwohngebäuden. Der Schwerpunkt dieser Beratungen zur
Energieeinsparung liegt beim Faktor Wärme.
- Definition
Nicht-Wohngebäude
- Nicht-Wohngebäude
sind Gebäude, die keiner oder nur einer geringen Wohnnutzung
unterliegen. Fest verbundene Installationen, Einrichtungen und Ausrüstungen
gehören mit zum Gebäude und werden entsprechend berücksichtigt.
Baudenkmäler, die im Wesentlichen zu Nichtwohnzwecken genutzt
werden, fallen ebenfalls in den Bereich der Nicht-Wohngebäude.
Weiterhin gehören z. B. Lagerhäuser, Fabrikgebäude, Geschäfts-
und Verwaltungsgebäude sowie Gebäude für öffentliche
Veranstaltungen, Hotels, Gaststätten, Schulgebäude, Vereinshäuser
und Krankenhäuser dazu.
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- Energieberatung
Nicht-Wohngebäude
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Bilanzen für
Nicht-Wohngebäude sollen auch die Anteile für eingebaute Beleuchtung,
Lüftung und Kühlung berücksichtigen. Die neue DIN V18559, die ein
umfangreiches Berechnungsverfahren zur Bewertung der Energieeffizienz
von Nicht-Wohngebäuden beinhaltet, berücksichtigt diese Faktoren. Als
Nebenanforderung wird auch die Begrenzung des Sonneneintragswertes
vorgeschrieben. Die Anforderungen werden über Referenzgebäude
festgelegt, die dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche,
Ausrichtung und Nutzung entsprechen, deren technische Ausführung jedoch
nach Anhang 2 der EnEV definiert ist.
Kontakt
zum energiePunkt
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